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Großer Friedrich steig hernieder!
Ehrenmarsch am 21. August in Neumünster





Friedrich der Große starb am 17. August 1786. Er, der sich immer als "erster Diener seines Staates" betrachtet hatte, hinterließ einen modernen Staat, eine gut funktionierende Verwaltung, eine starke Armee und einen beträchtlichen Staatsschatz.

„Eine Regierung muß sparsam sein, weil
das Geld, das sie erhält, aus dem Blut
und Schweiße ihres Volkes stammt. Es
ist gerecht, daß jeder einzelne dazu
beiträgt, die Aufgaben des Staates
tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht,
daß er die Hälfte seines jährlichen
Einkommens mit dem Staate
teilen muß.“

Dieses Zitat des großen Preußenkönigs wollen wir den Machthabern der BRD ins Stammbuch schreiben!


Deshalb:

Heraus zum Ehrenmarsch
am 21. August
in Neumünster

Achtung: geänderter Treffpunkt!

Treffpunkt: 11.15 Uhr
Parkplatz Wasbeker Str./Schleusberg


Aktuelle Meldung (20.8. 19.20 Uhr):
Verwaltungsgericht hebt Auflagen teilweise auf!
Fahnen sind unbegrenzt zugelassen, bringt bitte alle verfügbaren Fahnen mit. Vorzugsweise schwarze, schwarz-weis-rote und Preußen-Fahnen. Leider bleibt die Transparentlänge au 2,5m reduziert. Längere Transparente trotzdem mitbringen. Sie dürfen
in Marschrichtung längsseitig mitgeführt werden.



Hier ein Auszug der für die Teilnehmer wichtigen Auflagen:

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung ist verboten. Dies betrifft auch das Tragen von Springerstiefeln, Bomberjacken und militärischen Kopfbedeckungen sowie das sichtbare Tragen von Emblemen oder Tätowierungen, die in Verbindung mit dem Nationalsozialismus stehen, „Hass" bedeuten (z. B, Totenkopfbilder) und in den Augen der breiten Öffentlichkeit einen solchen Eindruck hervorrufen können. Das Tragen von Bekleidungsstücken mit Aufschriften, aus denen sich, z. B. auch durch teilweises Überdecken, die Buchstaben- bzw. Zahlenfolgen „FG", „Jdf“ „ZOG", „NS", „NSD", „NSDA", „NSDAP", „SS", „SP", ,HH", „14", ,28", „192", .18", „Combat 18" oder die Abkürzungen bzw. erkennbare Abkürzungsteile weiterer verbotener Parteien oder Gruppierungen ergibt, ist verboten.

Für die Dauer der Versammlung besteht Alkoholverbot. Sowohl der Versammlungsleiter als auch die eingesetzten Ordner haben dafür zu sorgen, dass weder alkoholisierte Personen an der Veranstaltung teilnehmen noch Versammlungsteilnehmer während der Kundgebung Alkohol konsumieren. Gegebenenfalls sind solche Personen durch den Versammlungsleiter oder die Ordner auszuschließen.

Die Breite der mitgeführten Trageschilder und Transparente darf 2,50 Meter nicht überschreiten, soweit die Transparente in Marschrichtung quer gehalten werden. Soweit längere Transparente verwendet werden sollen, müssen diese in Marschrichtung längsseitig mitgeführt werden. Transparente dürfen nicht als Sichtschutz für Versammlungsteilnehmer verwendet werden. Trageschilder sind bis zu einer Größe von 90 mal 60 Zentimetern erlaubt. Die Fahnenstangen dürfen eine Lange von 2,20 Metern und einen Durchmesser bzw. eine Kantenlänge von 2,0 Zentimetern nicht überschreiten. Gleiches gilt für eventuell mitgeführte Transparenthaltestangen. Die Stangen für Trageschilder dürfen eine Lange von 1.60 Metern und einen Durchmesser bzw. eine Kantenlänge von 2,0 Zentimetern nicht überschreiten.

Parolen wie „Ruhm und Ehre der Waffen-SS", „Zionisten, Mörder und Faschisten" sind sowohl in Versammlungsreden und Sprechchören sowie auf Transparenten untersagt.

Gegen einige Auflagen u.a. gegen die Transparentbreite und die Anzahl der mitgeführten Fahnen lauft derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht! 





(zum Lesen bitte auf die Grafik klicken)









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