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Ein Innenminister im Verbotswahn!
Innenminister Schlie möchte den Lübecker Trauermarsch verbieten





Große Ereignisse werfen in unserer Hansestadt ihre Schatten voraus. Schon jetzt, knapp drei Monate vor dem geplanten Trauermarsch zum Gedenken an die Lübecker Bombenopfer, versuchen Kommunalpolitiker aller Parteien mal wieder ein Verbot der Veranstaltung zu fordern. Anders als in den vergangenen Jahren, wo meist nur heiße Luft und unsinnige Bürgerschaftsbeschlüsse verfasst wurden, lässt sich dieses Jahr auch Innenminister Klaus Schlie vor den Karren der Gutmenschen spannen und verlässt dabei sogar den Boden der Rechtsstaatlichkeit. Als Minister, der auch oberster Dienstherr der Landespolizei ist, hätte man zumindest eine etwas differenziertere Sichtweise erwartet, die sich auf rechtliche Grundlagen beruft.

„Ein Versammlungsverbot für Rechtsextremisten ist ein selbstverständlicher und notwendiger Akt demokratischer Entschlossenheit und Wehrhaftigkeit“, erklärte Schlie gegenüber den Lübecker Nachrichten. Möchte der CDU Politiker mit dumpfen Parolen seinen Amtsvorgänger Ralf Stegner links überholen oder ist es politisches Kahlkühl, wenige Monate vor einer Landtagswahl solche Tönen anzuschlagen, um aus dem Umfragetief zu entkommen? Wie dem auch sei, besser konnte der gute Herr Innenminister seine Inkompetenz nicht unter Beweis stellen.

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe bleibt hingegen standhaft und möchte die Fahne der Rechtsstaatlichkeit weiterhin hochhalten. Schlies Aufforderung, ein Verbot auch dann zu erlassen, wenn es vor dem Verwaltungsgericht scheitern könnte, kommt laut Saxe einer Aufforderung zum Rechtsbruch nahe. Saxe fordert den Innenminister daher auf, ihn anzuweisen, ein Verbot auch ohne rechtliche Grundlage zu erlassen. Was nun, Herr Minister? Vielleicht hätten sie vorher lieber jemanden fragen sollen, der sich mit dem Versammlungsgesetz auskennt, bevor Sie mit ihrem Verbotsgeschrei an die Öffentlichkeit treten und sich total lächerlich machen.

Die Veranstaltungsleitung des Lübecker Trauermarsches lehnt sich entspannt zurück und betrachtet mit einer gewissen Genugtuung, wie die eine Krähe der anderen ein Auge auskratzt. Auf ein mögliches Verbot ist man ohnehin vorbereitet und wird, wenn notwendig, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um das Recht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen.

Quelle: www.bombenterror.info


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