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Mittel der Gefangenenhilfe




Viele Kameraden verbinden die Gefangenenhilfe nur mit Briefe schreiben, doch tatsächlich ist das Tätigkeitsfeld sehr viel größer. Dieser Bericht soll zum einen mehr Mittel aufweisen und zum anderen dazu anregen, die Gefangenenhilfe und die Solidarität mit den inhaftierten Kameraden weiter auszubauen.

Der erste Kontakt zum inhaftierten Kameraden kommt meistens durch den Briefkontakt zustande, es sei denn, man kennt den Kameraden bereits von draußen, vor seiner Haftzeit. Es müssen hierbei keine Romane geschrieben werden, sondern manchmal reichen bereits wenige Worte, um dem Kameraden zu zeigen, dass er nicht vergessen ist. Worauf ist beim Briefe schreiben aber grundsätzlich zu achten? Du musst stets daran denken, dass dein Brief an den Inhaftierten von anderen, wie der Anstaltsleitung, gelesen werden kann und bei etlichen Kameraden gelesen und festgehalten wird. Daher dürfen von dir keine vertraulichen Daten im Brief erwähnt werden. Im Brief dürfen keine „strafbaren“ Inhalte enthalten sein. Es kann sein, dass dein Brief sofort an die örtliche Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, sofern du beispielsweise etwas „Verfassungsfeindliches“ schreibst. Auch wenn der inhaftierte Kamerad das Futhark lesen und schreiben kann, können Briefe oder nur Passagen in dieser Schreibweise an dich zurückgeschickt werden oder dem Gefangenen zur Habe gelegt werden, weil die Anstaltsleitung dahinter irgendwelche „Codes“ vermuten kann. So was kommt zum Teil in den USA vor, dass Briefe aus dem Grund nicht ausgehändigt werden. Du solltest vorerst auf Grußformeln wie „Heil Dir!“, „88!“ usw. verzichten, da dies auch dazu beitragen kann, dass dein Brief zurückgeschickt wird. Verziere den Brief vorerst auch nicht mit irgendwelchen Symbolen oder Zahlencodes, sondern verschaffe dir erstmal einen Überblick über die Kerkersituation des Kameraden. Wenn der Kamerad dir antwortet, wird er dir mitteilen, worauf beim Kontakt mit ihm zu achten ist. Du musst bedenken, dass die Anstaltsleitung stets die Möglichkeit hat ein Kontaktverbot zu verhängen, wenn die davon ausgehen, dass du einen „schädlichen“ Einfluss auf den Gefangenen ausübst.

Du solltest jedem Brief einige Briefmarken beilegen, damit dem Inhaftieren keine Kosten entstehen. Auch wenn der Kamerad vielleicht innerhalb der Anstalt arbeitet, verdient er pro Stunde in Etwa 1,50 T€uro, wovon 4/7 für Entlassungsvorbereitungen einbehalten werden. Von seinem Verdienst sollte er sich dann keine Briefmarken kaufen. Du kannst dem Brief immer einige Beilagen wie Berichte beilegen. In der Regel ist für den inhaftierten Kamerad alles zum Lesen interessant, was er erhält. Genauso verhält es sich mit Bildern oder Fotos, mit der er seine Zelle „verschönern“ kann. Auch hier musst du beachten, dass sich alle Beilagen im legalen Rahmen befinden müssen.

Jeder inhaftierte Kamerad hat die Möglichkeit Besuche zu empfangen. In der Regel dürfen bis zu drei Personen an einem Sprecher teilnehmen. Eine Stunde Besuchszeit pro Monat ist durch das Strafvollzugsgesetz auf das Minimalste festgelegt. Der Besuchsablauf ist von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich. In der JVA Lübeck versammeln sich beispielsweise alle Besucher mit den Inhaftierten in einer großen Turnhalle und dort wird den Inhaftierten auch eine monatliche Besuchserlaubnis von 4 Stunden eingeräumt. Der Inhaftierte darf selbst entscheiden, wie er sich die Zeit aufteilt. In Berlin-Tegel dürfen Inhaftierte alle 2 Wochen Besuch von einer Stunde erhalten, genauso wie in der JVA Brandenburg oder Cottbus. In Berlin und Brandenburg versammeln sich alle Besucher in einem größeren Besuchsraum, in Cottbus hingegen befindet man sich in Einzelräumen. In der JVA Straubing dürfen Inhaftierte 5 Stunden Besuch empfangen, die sich die Insassen nach Bedarf einteilen können und der Inhaftierte durchläuft während seiner Haftzeit verschiedene Phasen der Besuchsdurchführung. Das erste halbe Jahr wird der Besuch in einem gesonderten Raum durchgeführt, in dem sich auch ein Beamter mit aufhält. Die weiteren zwei Jahre, nachdem die Verlagerung beantragt wurde, findet der Besuch in einem Raum statt, gemeinsam mit anderen Gefangenen. Alle Gefangenen sitzen auf der einen Seite an einem langen Tisch und auf der gegenüberliegenden Seite sitzen alle Besucher. Als Besucher hat man in Straubing die Möglichkeit dem Gefangenen einmal pro Monat Geld einzuzahlen, damit er nach dem Besuch 1 Schachtel Zigaretten, 1 Fasche mit einem kalten Getränk und eine Tafel Schokolade erhält. Der Gefangene hat nach diesem Zeitraum die Möglichkeit den Besuch in einer Cafeteria zu beantragen, wobei dies noch nie einem inhaftierten Kameraden genehmigt wurde. In der Cafeteria befinden sich dann Automaten mit Genussmitteln und Getränken. Um einen inhaftierten Kameraden besuchen zu dürfen, musst du dem inhaftierten Kameraden vorher mitteilen, wann du ihn besuchen möchtest. Er beantragt dann den Sprecher bei der Anstaltsleitung oder seinem Abteilungsleiter. Kurze Zeit später schickt der Kamerad dir die Besuchserlaubnis, die du dann zum Besuch mitbringen musst. Du musst auch deinen „Personalausweis für die brd“ oder einen Reisepass mitbringen, um dich beim Anstaltseingang ausweisen zu können. Es ist dir gestattet einige T€uros in Kleingeld mit zum Besuch zu nehmen, weil die Besucherräume mit Automaten ausgestattet sind, bei denen man sich Getränke oder Süßigkeiten für den dortigen Verzehr kaufen kann. Bevor der Besuch beginnt, wirst du durchsucht (deine persönlichen Sachen kannst du zuvor in einen Spinnt schließen). Falls man bei der Durchsuchung  irgendetwas „Illegales“ bei dir findet, kann dies als Anlass gewertet werden, dir ein Besuchsverbot zu erteilen. Während des Besuches solltest du bedenken, dass die Anstaltsleitung die Möglichkeit hat, euren Besuch zu überwachen. Dies kann beispielsweise durch vorher angebrachte und versteckte Wanzen geschehen oder durch Richtmikrophone vollzogen werden. Es kann passieren, dass manche Bedienstete, sobald sie bemerken, welchen Gefangenen du besuchst, versuchen werden dich zu provozieren. Hierauf solltest du dich nicht einlassen und die Provokationen einfach ignorieren, da irgendwelche Wortgefechte zum Besuchsverbot führen könnten.

Man kann inhaftierten Kameraden durch Öffentlichkeitsarbeiten helfen. Es können beispielsweise Demonstrationen und Kundgebungen vor Kerkern durchgeführt werden. Genauso können Flugblätter entworfen und verteilt werden, die auf das Schicksal des Kameraden aufmerksam machen. Hierbei sollte aber zwischen verschiedenen politischen Delikten unterschieden werden. Den braven brd-Bürger verschreckt man sicherlich, wenn er ein Flugblatt erhält, durch das die Freiheit für einen Kameraden gefordert wird, der beispielsweise wegen eines gewalttätigen Übergriffs auf Antifas im Kerker landete. Man muss bedenken, dass die gehirngewaschenen brd-Bürger durch die meinungsmanipulativen Medien nicht in der Lage sind, die in unseren Augen nachvollziehbare Tat (z. B. Tötung eines Kinderschänders, Wehren gegen angreifende Antifas usw.), zu verstehen.  Da eignet es sich eher, den Bürger über „Meinungsverbrecher“ wie Horst Mahler zu informieren. Flugblätter über den Kameraden, der wegen des Übergriffs auf Antifas einsitzt, können dann besser auf unseren politischen Veranstaltungen verteilt und ausgelegt werden. Gleichzeitig kann man alle anwesenden Kameraden bitten, ihn auch finanziell zu unterstützen. Weitere Möglichkeiten, um auf inhaftierte Kameraden aufmerksam zu machen, wären Aufrufe auf Weltnetzseiten, in Weltnetzforen und nationalen Publikationen, Plakatieraktionen usw. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Man sollte derartige Mittel zur Unterstützung aber immer mit dem betroffenen Kameraden absprechen, weil er derjenige ist, der evtl. anstaltsinterne Repressionen erleiden muss. Durch derartige Unterstützungen können ihm auch Lockerungen, wie Ausgänge, verwehrt werden.

Die meisten Bundesländer gestatten jedem inhaftierten Kameraden die jährliche Zusendung von drei Paketen mit verschiedenen Genuss- und Nahrungsmitteln. Derartige Pakete sind auf ein bestimmtes Gewicht beschränkt (etwa 3 – 5 Kilo). Die Beschränkung ist von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich geregelt. Wenn du jemandem ein Paket schickst, wird er dir vorher mitteilen, was er gerne haben möchte und was er benötigt und er wird dich auch vorher über den kompletten Ablauf informieren. Die Bundesländer, die Paketzusendungen nicht akzeptieren, gestatten dem Gefangenen als Ausgleich Geldeinzahlungen auf sein Anstaltskonto, über das er beim Kaufmann verfügen darf.

In manchen Anstalten ist es üblich, dass man sich beim Haftantritt elektronische Geräte, wie einen Fernseher oder eine Kaffeemaschine, überstellen lässt. Andere Anstalten hingegen räumen jedem die Möglichkeit ein, dass man sich Geld einzahlen lässt für die Anschaffung von Elektrogeräten.

Dem Gefangenen werden auch Wäschepakete bewilligt. Wenn ein inhaftierter Kamerad Kleidung benötigt, wird er dir mitteilen, was er genau in welcher Farbe, Größe usw. benötigt. Du kannst z. B. in deinem Kameradenkreis Kleidung in der passenden Größe sammeln und dem Inhaftierten die Sachen anschließend überstellen. Auch hier gilt, dass der Inhaftierte das Paket und die Sachen vorher beantragen muss, ggf. wird dir eine Genehmigung zugeschickt, welche du dem Paket beilegen musst. Dies variiert jedoch auch zwischen den Anstalten.

Jeder inhaftierte Kamerad verfügt über ein anstaltsinternes Konto, auf das man Geld einzahlen kann. Geldeinzahlungen sind grundsätzlich mit dem inhaftierten Kameraden vorher abzusprechen, damit ihn deine Einzahlung auch erreicht. Er kann das Geld z. B. für seinen Einkauf verwenden oder finanziert davon Telefonate, sofern er telefonieren darf. Sollten bei dem Inhaftierten alle Geldeingänge gepfändet werden, besteht die Möglichkeit, Geld für ihn, für die Zeit nach seiner Entlassung, zu sammeln. Es können hierfür beispielsweise Versteigerungen auf nationalen Veranstaltungen durchgeführt werden, durch die Geld eingenommen werden kann. Hierfür kann eine Kasse, ein Sparbuch oder ähnliches eröffnet werden, auf das regelmäßig Geld eingezahlt werden kann. Viele Kameraden stehen nach der Kerkerzeit fast mit leeren Händen da und können wirklich jeden Cent für ihren Neubeginn gebrauchen. Etliche Kameraden im Kerker müssen die normalen Rechte, die anderen Gefangenen ohne Probleme gewährt werden, meistens einklagen. Auch dabei benötigt jeder Kamerad Geld und Unterstützung. Es ist z. B. sehr hilfreich, wenn dir der Inhaftierte mitteilt, dass er beispielsweise den Bezug einer nationalen Publikation einklagt, weil die sofort eingezogen wird und auf seiner Habe landet, wenn du ihm dazu Urteile zuschickst, auf die er sich später berufen kann.

Sofern du dich entschließt inhaftierten Kameraden zu helfen, informiere dich ggf. vorher, mit wem du Kontakt aufnimmst und wie lange er sich im Kerker befindet. Es hilft dem Kameraden nicht, wenn du nur einen vorübergehenden Kontakt suchst, der Kamerad sich aber ein halbes Jahrzehnt oder länger im Kerker befindet. Brich nicht einfach den Kontakt ab, sondern schreibe ihm kurz, dass du beispielsweise zu sehr ausgelastet bist und keine Zeit hast Briefe zu schreiben. Mache auch keine leeren Versprechungen, mit was du ihn alles unterstützen möchtest, da ihm dadurch keineswegs geholfen wird. Sowas verursacht nur eine depressive Stimmung bei dem inhaftierten Kameraden.

Die oben angeführten Beispiele und Hilfestellungen treffen nicht auf jeden, sich auf der Gefangenenliste befindlichen Kameraden zu, denn so unterschiedlich die Menschen sind, so unterschiedlich sind auch deren Bedürfnisse. Manche geben sich vollkommen mit Briefen und weltanschaulichen Materialien zufrieden, andere interessieren sich hingegen für Aktionsberichte jeder Art. Manch einer schreibt gerne über Sport und ein anderer wiederum erfreut sich über Neuigkeiten aus dem musikalischen Bereich. Manch ein Kamerad zieht es vor, den anderen lieber telefonisch zu kontaktieren anstatt ellenlange Briefe zu schreiben.

Beachte auch, dass es manchmal vorkommen kann, dass Briefe „verschwinden“. Wenn du längere Zeit nichts von dem Kameraden gehört hast, frage andere Kameraden oder schreibe ihm nochmal einige Zeilen und frage ihn, ob er deine letzte Post nicht bekommen hat.


Für diejenigen, die keine Zeit zum Briefe schreiben und zu anderen Unterstützungsaktivitäten haben, die aber trotzdem gerne unseren inhaftierten Kampfgefährten helfen möchten, besteht die Möglichkeit, Gefangenenunterstützungsorganisationen finanziell oder durch Zuarbeiten, in Form von Berichten, Verbreitung von Informationen über inhaftierte Kameraden usw. zu unterstützen.

Solidarität ist eine Waffe!

 

Quelle: JVA Report


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