Mittel der Gefangenenhilfe
Viele Kameraden verbinden die Gefangenenhilfe nur mit Briefe
schreiben, doch tatsächlich ist das Tätigkeitsfeld sehr viel größer. Dieser
Bericht soll zum einen mehr Mittel aufweisen und zum anderen dazu anregen, die
Gefangenenhilfe und die Solidarität mit den inhaftierten Kameraden weiter
auszubauen.
Der erste Kontakt zum inhaftierten Kameraden kommt meistens
durch den Briefkontakt zustande, es sei denn, man kennt den Kameraden bereits
von draußen, vor seiner Haftzeit. Es müssen hierbei keine Romane geschrieben
werden, sondern manchmal reichen bereits wenige Worte, um dem Kameraden zu
zeigen, dass er nicht vergessen ist. Worauf ist beim Briefe schreiben aber
grundsätzlich zu achten? Du musst stets daran denken, dass dein Brief an den
Inhaftierten von anderen, wie der Anstaltsleitung, gelesen werden kann und bei
etlichen Kameraden gelesen und festgehalten wird. Daher dürfen von dir keine
vertraulichen Daten im Brief erwähnt werden. Im Brief dürfen keine „strafbaren“
Inhalte enthalten sein. Es kann sein, dass dein Brief sofort an die örtliche
Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, sofern du beispielsweise etwas
„Verfassungsfeindliches“ schreibst. Auch wenn der inhaftierte Kamerad das
Futhark lesen und schreiben kann, können Briefe oder nur Passagen in dieser
Schreibweise an dich zurückgeschickt werden oder dem Gefangenen zur Habe gelegt
werden, weil die Anstaltsleitung dahinter irgendwelche „Codes“ vermuten kann.
So was kommt zum Teil in den USA vor, dass Briefe aus dem Grund nicht ausgehändigt
werden. Du solltest vorerst auf Grußformeln wie „Heil Dir!“, „88!“ usw.
verzichten, da dies auch dazu beitragen kann, dass dein Brief zurückgeschickt
wird. Verziere den Brief vorerst auch nicht mit irgendwelchen Symbolen oder
Zahlencodes, sondern verschaffe dir erstmal einen Überblick über die
Kerkersituation des Kameraden. Wenn der Kamerad dir antwortet, wird er dir
mitteilen, worauf beim Kontakt mit ihm zu achten ist. Du musst bedenken, dass
die Anstaltsleitung stets die Möglichkeit hat ein Kontaktverbot zu verhängen,
wenn die davon ausgehen, dass du einen „schädlichen“ Einfluss auf den
Gefangenen ausübst.
Du solltest jedem Brief einige Briefmarken beilegen, damit
dem Inhaftieren keine Kosten entstehen. Auch wenn der Kamerad vielleicht
innerhalb der Anstalt arbeitet, verdient er pro Stunde in Etwa 1,50 T€uro,
wovon 4/7 für Entlassungsvorbereitungen einbehalten werden. Von seinem
Verdienst sollte er sich dann keine Briefmarken kaufen. Du kannst dem Brief
immer einige Beilagen wie Berichte beilegen. In der Regel ist für den
inhaftierten Kamerad alles zum Lesen interessant, was er erhält. Genauso
verhält es sich mit Bildern oder Fotos, mit der er seine Zelle „verschönern“
kann. Auch hier musst du beachten, dass sich alle Beilagen im legalen Rahmen
befinden müssen.
Jeder inhaftierte Kamerad hat die Möglichkeit Besuche zu
empfangen. In der Regel dürfen bis zu drei Personen an einem Sprecher
teilnehmen. Eine Stunde Besuchszeit pro Monat ist durch das Strafvollzugsgesetz
auf das Minimalste festgelegt. Der Besuchsablauf ist von Anstalt zu Anstalt
unterschiedlich. In der JVA Lübeck versammeln sich beispielsweise alle Besucher
mit den Inhaftierten in einer großen Turnhalle und dort wird den Inhaftierten
auch eine monatliche Besuchserlaubnis von 4 Stunden eingeräumt. Der Inhaftierte
darf selbst entscheiden, wie er sich die Zeit aufteilt. In Berlin-Tegel dürfen
Inhaftierte alle 2 Wochen Besuch von einer Stunde erhalten, genauso wie in der
JVA Brandenburg oder Cottbus. In Berlin und Brandenburg versammeln sich alle
Besucher in einem größeren Besuchsraum, in Cottbus hingegen befindet man sich
in Einzelräumen. In der JVA Straubing dürfen Inhaftierte 5 Stunden Besuch
empfangen, die sich die Insassen nach Bedarf einteilen können und der
Inhaftierte durchläuft während seiner Haftzeit verschiedene Phasen der
Besuchsdurchführung. Das erste halbe Jahr wird der Besuch in einem gesonderten
Raum durchgeführt, in dem sich auch ein Beamter mit aufhält. Die weiteren zwei
Jahre, nachdem die Verlagerung beantragt wurde, findet der Besuch in einem Raum
statt, gemeinsam mit anderen Gefangenen. Alle Gefangenen sitzen auf der einen
Seite an einem langen Tisch und auf der gegenüberliegenden Seite sitzen alle
Besucher. Als Besucher hat man in Straubing die Möglichkeit dem Gefangenen
einmal pro Monat Geld einzuzahlen, damit er nach dem Besuch 1 Schachtel
Zigaretten, 1 Fasche mit einem kalten Getränk und eine Tafel Schokolade erhält.
Der Gefangene hat nach diesem Zeitraum die Möglichkeit den Besuch in einer
Cafeteria zu beantragen, wobei dies noch nie einem inhaftierten Kameraden
genehmigt wurde. In der Cafeteria befinden sich dann Automaten mit
Genussmitteln und Getränken. Um einen inhaftierten Kameraden besuchen zu
dürfen, musst du dem inhaftierten Kameraden vorher mitteilen, wann du ihn
besuchen möchtest. Er beantragt dann den Sprecher bei der Anstaltsleitung oder
seinem Abteilungsleiter. Kurze Zeit später schickt der Kamerad dir die
Besuchserlaubnis, die du dann zum Besuch mitbringen musst. Du musst auch deinen
„Personalausweis für die brd“ oder einen Reisepass mitbringen, um dich beim
Anstaltseingang ausweisen zu können. Es ist dir gestattet einige T€uros in
Kleingeld mit zum Besuch zu nehmen, weil die Besucherräume mit Automaten
ausgestattet sind, bei denen man sich Getränke oder Süßigkeiten für den
dortigen Verzehr kaufen kann. Bevor der Besuch beginnt, wirst du durchsucht
(deine persönlichen Sachen kannst du zuvor in einen Spinnt schließen). Falls
man bei der Durchsuchung irgendetwas
„Illegales“ bei dir findet, kann dies als Anlass gewertet werden, dir ein
Besuchsverbot zu erteilen. Während des Besuches solltest du bedenken, dass die
Anstaltsleitung die Möglichkeit hat, euren Besuch zu überwachen. Dies kann
beispielsweise durch vorher angebrachte und versteckte Wanzen geschehen oder
durch Richtmikrophone vollzogen werden. Es kann passieren, dass manche
Bedienstete, sobald sie bemerken, welchen Gefangenen du besuchst, versuchen
werden dich zu provozieren. Hierauf solltest du dich nicht einlassen und die
Provokationen einfach ignorieren, da irgendwelche Wortgefechte zum
Besuchsverbot führen könnten.
Man kann inhaftierten Kameraden durch
Öffentlichkeitsarbeiten helfen. Es können beispielsweise Demonstrationen und
Kundgebungen vor Kerkern durchgeführt werden. Genauso können Flugblätter
entworfen und verteilt werden, die auf das Schicksal des Kameraden aufmerksam
machen. Hierbei sollte aber zwischen verschiedenen politischen Delikten
unterschieden werden. Den braven brd-Bürger verschreckt man sicherlich, wenn er
ein Flugblatt erhält, durch das die Freiheit für einen Kameraden gefordert
wird, der beispielsweise wegen eines gewalttätigen Übergriffs auf Antifas im
Kerker landete. Man muss bedenken, dass die gehirngewaschenen brd-Bürger durch
die meinungsmanipulativen Medien nicht in der Lage sind, die in unseren Augen
nachvollziehbare Tat (z. B. Tötung eines Kinderschänders, Wehren gegen
angreifende Antifas usw.), zu verstehen.
Da eignet es sich eher, den Bürger über „Meinungsverbrecher“ wie Horst
Mahler zu informieren. Flugblätter über den Kameraden, der wegen des Übergriffs
auf Antifas einsitzt, können dann besser auf unseren politischen
Veranstaltungen verteilt und ausgelegt werden. Gleichzeitig kann man alle
anwesenden Kameraden bitten, ihn auch finanziell zu unterstützen. Weitere
Möglichkeiten, um auf inhaftierte Kameraden aufmerksam zu machen, wären Aufrufe
auf Weltnetzseiten, in Weltnetzforen und nationalen Publikationen,
Plakatieraktionen usw. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Man
sollte derartige Mittel zur Unterstützung aber immer mit dem betroffenen
Kameraden absprechen, weil er derjenige ist, der evtl. anstaltsinterne
Repressionen erleiden muss. Durch derartige Unterstützungen können ihm auch
Lockerungen, wie Ausgänge, verwehrt werden.
Die meisten Bundesländer gestatten jedem inhaftierten
Kameraden die jährliche Zusendung von drei Paketen mit verschiedenen Genuss-
und Nahrungsmitteln. Derartige Pakete sind auf ein bestimmtes Gewicht
beschränkt (etwa 3 – 5 Kilo). Die Beschränkung ist von Anstalt zu Anstalt
unterschiedlich geregelt. Wenn du jemandem ein Paket schickst, wird er dir vorher
mitteilen, was er gerne haben möchte und was er benötigt und er wird dich auch
vorher über den kompletten Ablauf informieren. Die Bundesländer, die
Paketzusendungen nicht akzeptieren, gestatten dem Gefangenen als Ausgleich
Geldeinzahlungen auf sein Anstaltskonto, über das er beim Kaufmann verfügen
darf.
In manchen Anstalten ist es üblich, dass man sich beim
Haftantritt elektronische Geräte, wie einen Fernseher oder eine Kaffeemaschine,
überstellen lässt. Andere Anstalten hingegen räumen jedem die Möglichkeit ein,
dass man sich Geld einzahlen lässt für die Anschaffung von Elektrogeräten.
Dem Gefangenen werden auch Wäschepakete bewilligt. Wenn ein
inhaftierter Kamerad Kleidung benötigt, wird er dir mitteilen, was er genau in
welcher Farbe, Größe usw. benötigt. Du kannst z. B. in deinem Kameradenkreis
Kleidung in der passenden Größe sammeln und dem Inhaftierten die Sachen
anschließend überstellen. Auch hier gilt, dass der Inhaftierte das Paket und
die Sachen vorher beantragen muss, ggf. wird dir eine Genehmigung zugeschickt,
welche du dem Paket beilegen musst. Dies variiert jedoch auch zwischen den
Anstalten.
Jeder inhaftierte Kamerad verfügt über ein anstaltsinternes
Konto, auf das man Geld einzahlen kann. Geldeinzahlungen sind grundsätzlich mit
dem inhaftierten Kameraden vorher abzusprechen, damit ihn deine Einzahlung auch
erreicht. Er kann das Geld z. B. für seinen Einkauf verwenden oder finanziert
davon Telefonate, sofern er telefonieren darf. Sollten bei dem Inhaftierten
alle Geldeingänge gepfändet werden, besteht die Möglichkeit, Geld für ihn, für
die Zeit nach seiner Entlassung, zu sammeln. Es können hierfür beispielsweise
Versteigerungen auf nationalen Veranstaltungen durchgeführt werden, durch die
Geld eingenommen werden kann. Hierfür kann eine Kasse, ein Sparbuch oder
ähnliches eröffnet werden, auf das regelmäßig Geld eingezahlt werden kann.
Viele Kameraden stehen nach der Kerkerzeit fast mit leeren Händen da und können
wirklich jeden Cent für ihren Neubeginn gebrauchen. Etliche Kameraden im Kerker
müssen die normalen Rechte, die anderen Gefangenen ohne Probleme gewährt
werden, meistens einklagen. Auch dabei benötigt jeder Kamerad Geld und
Unterstützung. Es ist z. B. sehr hilfreich, wenn dir der Inhaftierte mitteilt,
dass er beispielsweise den Bezug einer nationalen Publikation einklagt, weil
die sofort eingezogen wird und auf seiner Habe landet, wenn du ihm dazu Urteile
zuschickst, auf die er sich später berufen kann.
Sofern du dich entschließt inhaftierten Kameraden zu helfen,
informiere dich ggf. vorher, mit wem du Kontakt aufnimmst und wie lange er sich
im Kerker befindet. Es hilft dem Kameraden nicht, wenn du nur einen
vorübergehenden Kontakt suchst, der Kamerad sich aber ein halbes Jahrzehnt oder
länger im Kerker befindet. Brich nicht einfach den Kontakt ab, sondern schreibe
ihm kurz, dass du beispielsweise zu sehr ausgelastet bist und keine Zeit hast
Briefe zu schreiben. Mache auch keine leeren Versprechungen, mit was du ihn
alles unterstützen möchtest, da ihm dadurch keineswegs geholfen wird. Sowas
verursacht nur eine depressive Stimmung bei dem inhaftierten Kameraden.
Die oben angeführten Beispiele und Hilfestellungen treffen
nicht auf jeden, sich auf der Gefangenenliste befindlichen Kameraden zu, denn
so unterschiedlich die Menschen sind, so unterschiedlich sind auch deren
Bedürfnisse. Manche geben sich vollkommen mit Briefen und weltanschaulichen
Materialien zufrieden, andere interessieren sich hingegen für Aktionsberichte
jeder Art. Manch einer schreibt gerne über Sport und ein anderer wiederum
erfreut sich über Neuigkeiten aus dem musikalischen Bereich. Manch ein Kamerad
zieht es vor, den anderen lieber telefonisch zu kontaktieren anstatt ellenlange
Briefe zu schreiben.
Beachte auch, dass es manchmal vorkommen kann, dass Briefe
„verschwinden“. Wenn du längere Zeit nichts von dem Kameraden gehört hast,
frage andere Kameraden oder schreibe ihm nochmal einige Zeilen und frage ihn,
ob er deine letzte Post nicht bekommen hat.
Für diejenigen, die keine Zeit zum Briefe schreiben und zu
anderen Unterstützungsaktivitäten haben, die aber trotzdem gerne unseren
inhaftierten Kampfgefährten helfen möchten, besteht die Möglichkeit,
Gefangenenunterstützungsorganisationen finanziell oder durch Zuarbeiten, in
Form von Berichten, Verbreitung von Informationen über inhaftierte Kameraden
usw. zu unterstützen.
Solidarität ist eine Waffe!
Quelle: JVA Report