OVG erlaubt nur Kundgebung, aber wir wollen
das volle Programm!
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hob das Verbot unserer
Demonstration am 04.06. in Braunschweig zwar auf, erlaubte jedoch nur eine
stationäre Kundgebung am Hauptbahnhof. Der Veranstalter - die Initiative gegen
Überfremdung - klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese
maßgebliche Einschränkung des Demonstrationsrechtes.
Hierzu eine Stellungnahme des Veranstalters:
Liebe Mitstreiter!
Als wir am 18. April zum sogenannten Kooperationsgespräch in
Braunschweig waren, fielen mir zwei Dinge auf. Das erste war: Wir - Anmelder
Dieter Riefling, seine Frau Ricarda, zwei ortsansässige Kameraden und ich -
waren gegenüber den Behördenvertretern in der Mehrzahl, da diese nur vier
waren. Ungewöhnlich. Bedingt war diese Ungewöhnlichkeit aber dadurch, daß
Vertreter der Polizei gar nicht erst hinzugezogen waren. Die vier Männer, mit
denen wir zu tun hatten, gehörten alle zur Stadt.
Bei vielleicht hundert Kooperationsgesprächen wegen
Versammlungen, an denen ich in meinem Leben teilgenommen habe, hatte ich bisher
erst ein einziges Mal erlebt, daß die Polizei überhaupt nicht vertreten war.
Und das war eine Demonstration in Neumünster, wo wir uns schon im Vorfeld über
alle möglichen Details so einig waren, daß es verständlich war, die Polizei
nicht hinzuzuziehen.
Mein spontaner Verdacht: Die Stadt Braunschweig hat eine
kleine Schweinerei vor. Wie beim Schälen einer Zwiebel, die mehrere Schichten
hat, will sie eine Verteidigungslinie aufbauen, die mehrere Ebenen hat, um wenn
nicht eine völlige Verhinderung unserer Aktion, aber dann zumindest eine
Beschränkung derselben zu erreichen.
Das ist so ähnlich wie auf einem Basar: Der Händler nennt
einen Preis, der mindestens das Doppelte von dem ist, was er haben will, um
sich mit dem Käufer dann auf der Hälfte zu einigen, also bei dem Preis, den er
eigentlich haben will. Im Orient kennt man das. In unserem Kulturkreis ist es
fremd. Und bei Behörden sollte es dergleichen nicht geben. Aber offenbar sind
unsere Behörden auch schon richtig orientalisiert. Muß damit zu tun haben, daß
sie in zunehmendem Maße mit Orientalen umgehen müssen, ob sie das nun wollen
oder nicht..!
Der ganze bisherige Ablauf der Anfechtung des Verbots zielt
in diese Richtung.
Das Verwaltungsgericht bestätigte in erster Instanz das
Verbot der Stadt komplett!
Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht war schon
frühzeitig erkennbar, wohin die Reise gehen würde. Denn das OVG in Lüneburg
fragte die Polizei Braunschweig u.a., ob bzw. an welchem Ort eine rein
stationäre Versammlung aus polizeilicher Sicht schützbar sei. Also wunderte es
uns nicht sonderlich, als am heutigen Mittwoch, dem 1. Juni, das OVG zwar das
Verbot als solches aufhob, aber die Versammlung auf eine Platzkundgebung
beschränkte.
Damit geben wir uns nicht zufrieden!
Noch am heutigen Tag hat Veranstalter Dieter Riefling das
Bundesverfassungsgericht angerufene und eine Einstweilige Anordnung beantragt.
Nun ist die ganz überwiegende Linie des
Bundesverfassungsgerichts, daß es in Fragen von Auflagen nicht entscheidet,
weil "kein schwerer Nachteil" vorliege. Und diese gerichtliche
Maßgabe (wie man es fachlich korrekt nennt) steht insofern einer Auflage
gleich.
Auf der anderen Seite sind Ausnahmen möglich. Dies könnte
ein solcher Fall sein. Denn die Höchstrichter in Karlsruhe haben
zwischenzeitlich mitbekommen, daß Blockaden unserer Versammlungen immer
häufiger werden und ein dauerhaftes Ärgernis darstellen, was in der Summierung
dann schon irgendwann mal ein "schwerer Nachteil" und eine
Aushebelung mindestens eines Teils des Demonstrationsrechts ist.
Es wird also sehr interessant, ob das Gericht in Karlsruhe
aus formalen Gründen sagt, nein, darüber wollen bzw. können wir nicht im
Eilverfahren entscheiden, oder aber ob es sagt, das ist "ein anderer
wichtiger Grund", in dem Fall die notwendige Prüfung der Anwendung von
Verfassungsrecht.
Aber damit sind wir natürlich mit unserem Latein noch lange
nicht am Ende.
Veranstalterseitig ist heute bereits für den Fall, daß die
"Maßgabe" der stationären Kundgebung in Braunschweig Bestand behält,
eine Anschlußdemonstration in einer anderen Stadt angemeldet. Wo, werden die
Veranstalter uns sicherlich rechtzeitig wissen lassen - spätestens am
Sonnabend, dem 4. Juni, um 15.00 Uhr in Braunschweig...
Wir lassen uns um unsere Rechte nicht betrügen, und wir
wollen das volle Programm!
Christian Worch
für die Initiative "Zukunft statt Überfremdung"
Haltet euch auf dem Laufenden! Informiert euch auf
www.tddz.info über den letzten Stand der Dinge und kommt am Sonnabend alle nach
Braunschweig!