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OVG erlaubt nur Kundgebung, aber wir wollen
das volle Programm!




Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hob das Verbot unserer Demonstration am 04.06. in Braunschweig zwar auf, erlaubte jedoch nur eine stationäre Kundgebung am Hauptbahnhof. Der Veranstalter - die Initiative gegen Überfremdung - klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese maßgebliche Einschränkung des Demonstrationsrechtes.

 

Hierzu eine Stellungnahme des Veranstalters:

 

Liebe Mitstreiter!

Als wir am 18. April zum sogenannten Kooperationsgespräch in Braunschweig waren, fielen mir zwei Dinge auf. Das erste war: Wir - Anmelder Dieter Riefling, seine Frau Ricarda, zwei ortsansässige Kameraden und ich - waren gegenüber den Behördenvertretern in der Mehrzahl, da diese nur vier waren. Ungewöhnlich. Bedingt war diese Ungewöhnlichkeit aber dadurch, daß Vertreter der Polizei gar nicht erst hinzugezogen waren. Die vier Männer, mit denen wir zu tun hatten, gehörten alle zur Stadt.

Bei vielleicht hundert Kooperationsgesprächen wegen Versammlungen, an denen ich in meinem Leben teilgenommen habe, hatte ich bisher erst ein einziges Mal erlebt, daß die Polizei überhaupt nicht vertreten war. Und das war eine Demonstration in Neumünster, wo wir uns schon im Vorfeld über alle möglichen Details so einig waren, daß es verständlich war, die Polizei nicht hinzuzuziehen.

Mein spontaner Verdacht: Die Stadt Braunschweig hat eine kleine Schweinerei vor. Wie beim Schälen einer Zwiebel, die mehrere Schichten hat, will sie eine Verteidigungslinie aufbauen, die mehrere Ebenen hat, um wenn nicht eine völlige Verhinderung unserer Aktion, aber dann zumindest eine Beschränkung derselben zu erreichen.

Das ist so ähnlich wie auf einem Basar: Der Händler nennt einen Preis, der mindestens das Doppelte von dem ist, was er haben will, um sich mit dem Käufer dann auf der Hälfte zu einigen, also bei dem Preis, den er eigentlich haben will. Im Orient kennt man das. In unserem Kulturkreis ist es fremd. Und bei Behörden sollte es dergleichen nicht geben. Aber offenbar sind unsere Behörden auch schon richtig orientalisiert. Muß damit zu tun haben, daß sie in zunehmendem Maße mit Orientalen umgehen müssen, ob sie das nun wollen oder nicht..! 

Der ganze bisherige Ablauf der Anfechtung des Verbots zielt in diese Richtung.

Das Verwaltungsgericht bestätigte in erster Instanz das Verbot der Stadt komplett!

Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht war schon frühzeitig erkennbar, wohin die Reise gehen würde. Denn das OVG in Lüneburg fragte die Polizei Braunschweig u.a., ob bzw. an welchem Ort eine rein stationäre Versammlung aus polizeilicher Sicht schützbar sei. Also wunderte es uns nicht sonderlich, als am heutigen Mittwoch, dem 1. Juni, das OVG zwar das Verbot als solches aufhob, aber die Versammlung auf eine Platzkundgebung beschränkte.

Damit geben wir uns nicht zufrieden!

Noch am heutigen Tag hat Veranstalter Dieter Riefling das Bundesverfassungsgericht angerufene und eine Einstweilige Anordnung beantragt.

Nun ist die ganz überwiegende Linie des Bundesverfassungsgerichts, daß es in Fragen von Auflagen nicht entscheidet, weil "kein schwerer Nachteil" vorliege. Und diese gerichtliche Maßgabe (wie man es fachlich korrekt nennt) steht insofern einer Auflage gleich.

Auf der anderen Seite sind Ausnahmen möglich. Dies könnte ein solcher Fall sein. Denn die Höchstrichter in Karlsruhe haben zwischenzeitlich mitbekommen, daß Blockaden unserer Versammlungen immer häufiger werden und ein dauerhaftes Ärgernis darstellen, was in der Summierung dann schon irgendwann mal ein "schwerer Nachteil" und eine Aushebelung mindestens eines Teils des Demonstrationsrechts ist.

Es wird also sehr interessant, ob das Gericht in Karlsruhe aus formalen Gründen sagt, nein, darüber wollen bzw. können wir nicht im Eilverfahren entscheiden, oder aber ob es sagt, das ist "ein anderer wichtiger Grund", in dem Fall die notwendige Prüfung der Anwendung von Verfassungsrecht.

Aber damit sind wir natürlich mit unserem Latein noch lange nicht am Ende.

Veranstalterseitig ist heute bereits für den Fall, daß die "Maßgabe" der stationären Kundgebung in Braunschweig Bestand behält, eine Anschlußdemonstration in einer anderen Stadt angemeldet. Wo, werden die Veranstalter uns sicherlich rechtzeitig wissen lassen - spätestens am Sonnabend, dem 4. Juni, um 15.00 Uhr in Braunschweig...

Wir lassen uns um unsere Rechte nicht betrügen, und wir wollen das volle Programm!


Christian Worch

für die Initiative "Zukunft statt Überfremdung"



Haltet euch auf dem Laufenden! Informiert euch auf www.tddz.info über den letzten Stand der Dinge und kommt am Sonnabend alle nach Braunschweig!


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