"Informationsbroschüre" genauer unter
die Lupe genommen

Die bereits vor einigen Jahren vom Jugendamt der
Landeshauptstadt Kiel und dem Landes-Rat zur Kriminalitätsverhütung in
Schleswig-Holstein herausgebrachte Broschüre „Rechtsextremismus und Gewalt im
Jugendalter – eine Elterninformation“ möchten wir hier in der uns vorliegenden
zweiten überarbeiteten Auflage mal genauer unter die Lupe nehmen.
Da diese Broschüre sehr viel Diskussionsstoff enthält,
erfolgt die Untersuchung in zwei Teilen. In wenigen Tagen wird auch der zweite
Teil auf unserer Netzseite zu finden sein.
Die finanziell vom DGB-Nord unterstützte Broschüre umfaßt
u.a. die Inhalte „Kann das auch meinem Kind passieren?“, „Organisationen und
Zusammenschlüsse der rechtsextremen Szene“ und „Gewalt als zentrales Element im
Rechtsextremismus“. Außerdem finden sich im Anhang Angaben über Merkmale der
rechtsextremen Szene sowie Kontaktadressen – allerdings nicht zu rechten
Gruppierungen
Es sei vorweg erwähnt, daß sich keine vergleichbare, nein,
eigentlich gar keine Broschüre findet, die sich der Thematik des
Linksextremismus annimmt. Vielmehr gibt es aber weitere Broschüren sowie
zahlreiche Aufrufe zu Schulaktivitäten gegen Rechts. Offensichtlich wird –
trotz der definitiv steigenden Zahlen der Gewalttaten aus dem linken Spektrum
sowie von Ausländern – noch immer bloß die rechte Szene als gefährlich
angesehen. Dies führt zu immer stärker werdendem Haß gegenüber den national
gesinnten Deutschen – und es findet sich eine gewisse Bestätigung für die
Rechtmäßigkeit ihres Handelns, wenn Linksextremisten und Ausländer gegenüber
volkstreuen Deutschen gewalttätig werden.
Doch kommen wir nun direkt auf die Inhalte der Broschüre zu
sprechen. Bereits im Vorwort finden sich oberflächliche Angaben über rechtsextreme
Gruppen, die im Grunde auch jeder anderen Jugendgruppe zugeordnet werden
könnten. Doch den besorgten Eltern soll gleich zu Beginn vermittelt werden, wie
gefährlich und unsozial rechte Gruppierungen sind.
„Rechtsextreme Gruppen fallen häufig durch eine hohe
Gewaltbereitschaft und starken Alkoholkonsum auf. Diese Kombination führt nicht
selten zu strafbaren Handlungen, wie beispielsweise Sachbeschädigung oder
Körperverletzung.“ (S.4)
Im ersten Kapitel „Kann das auch meinem Kind passieren?“
wird dann sogleich das passende Fallbeispiel geliefert.
„Ein junger Mann von 16 Jahren, eigentlich mehr ein Kind,
sitzt in Untersuchungshaft. Er soll zusammen mit seinen beiden Freunden einen
afrikanischen Studenten durch Knüppelschläge so schwer verletzt haben, daß er
daran verstorben ist. (...) Eine Geschichte aus Deutschland, über die man
schnell hinweglesen kann.“ (S.5)
Da wird also sofort das Klischee vom blinden rechten
Gewalttäter vermittelt, der gemeinsam mit seinen Kameraden (schließlich ist er
nur in der Gruppe stark) mit einem Knüppel auf einen einzelnen unschuldigen
Farbigen einprügelt. Welch herrlich oberflächliche Betrachtungsweise! Ja, kann
das auch meinem Kind passieren? Oder wird mein Kind lieber mit seinen Freunden
von der Antifa und der Türkengang einem national gesinnten Deutschen auflauern
und diesen ins Krankenhaus oder noch weiter prügeln? Dann liest man auch nicht
mehr so schnell drüber hinweg, denn dann wird man gar nichts darüber lesen!
„Deutschland ist seit mehr als 50 Jahren ein demokratischer
Staat, in dem Menschen unabhängig von Ethnie, Religionszugehörigkeit oder
Herkunft sicher leben und gleiche Rechte für sich beanspruchen können. (...) In
einer Demokratie können rechte wie linke Parteien ihre Einstellungen öffentlich
propagieren.“ (S.6)
Bloß müssen rechte Parteien damit rechnen, daß sie dann von
anderen Parteien, Gewerkschaftsverbänden, Linksextremisten und weiteren
Personen in aller Öffentlichkeit niedergebrüllt, bedroht und u.U. sogar
gewalttätig angegangen werden.
Dieser Absatz müßte dem obigen eigentlich noch hinzugefügt
werden, doch dem ist natürlich nicht so. Aber es geht noch weiter im Kapitel
„Rechtsextremismus kontra Demokratieverständnis“:
„Der nachstehende Auszug nennt beispielhaft
Grundgesetzartikel, gegen die rechtsextreme Organisationen und Gruppen am
häufigsten verstoßen:
Art.1, Abs.1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art.2, Abs.1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art.2, Abs.2 GG: Jeder hast das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (...)
Art.3, Abs.1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Art.3, Abs.3 GG: Niemand darf wegen seines Geschlechts,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt
oder bevorzugt werden. (...)“ (S.6)
Gegen diese und den weiter unten noch folgenden
Grundgesetz-Artikel verstoßen die Anhänger der Systemparteien, Gewerkschaften
und zahlreichen Anti-Rechts-Bündnisse nur allzu gerne. Und augenscheinlich ist
dies im Kampf gegen Rechts auch durchaus legitim, denn scheinen Nationalisten
nicht zur Gattung der ‚Menschen’ zu gehören und die ‚Gewalt’ wird nur allzu
gerne wörtlich genommen (Art.1, Abs.1). Außerdem scheint der Begriff ‚jeder’
bzw. ‚niemand’ im Sinne der obigen Artikel nicht die volkstreuen Deutschen zu
beinhalten, die ja so manches Mal aufgrund ihrer politischen Anschauung eine
andere – und gemeint sei hier definitiv keine bevorzugte – Behandlung erhalten
als Gutmenschen und Antideutsche.
Gerne verstoßen wird von Seiten dieser Personengruppen auch
gegen den Artikel 5, Abs.1 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...) Eine Zensur findet
nicht statt.“ (aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
„Unser demokratisches System kann nur bestehen, wenn
Menschen bereit sind, die Grundregeln des Miteinanderlebens zu beachten und
sich gegenseitig zu tolerieren. (...) Antidemokratische Einstellungen führen
immer auch zur Verletzung von Menschenrechten." (S.7)
Ganz genau! Schreibt Euch das mal hinter die Ohren, all
Ihrer Vertreter der Systemparteien, Gewerkschaften und all Ihr sonstigen
Gutmenschen und Pseudo-Demokraten!
Interessant ist auch das Kapitel „Wer wegschaut (...) macht
Gewalt oft erst möglich“.
„Aber auch diese (Anm. des Verf.: „rechtsextremen“) Gruppen
und Organisationen können sich, solange sie nicht verboten sind, auf das
Grundgesetz berufen und unsere Polizei hat die Aufgabe, alle erlaubten
Demonstrationen zu schützen. Dieses ist für manche Menschen schwer erträglich.“ (S.7)
Für einige Menschen ist es gar unerträglich. Und dann machen
sie ihrem Empfinden in Form verbaler und körperlicher Gewalt Luft, nehmen dabei
auch ganz bewußt einen Verstoß gegen das Gesetz in Kauf. Aber wer sich gegen
Rechts stellt, stellt sich in der BRD ja eher selten gegen das Recht –
zumindest wird dieses Verhalten i.d.R. nicht als rechtswidrig ausgelegt.
Interessant ist es auch, daß die Autoren der Broschüre von
DIESEN Gruppen sprechen, die dann von UNSERER Polizei auch noch geschützt
werden müssen.
Im Kapitel „Rassismus“ ist zu lesen:
„Von Anhängern der rechtsextremen Szene werden rassistische Parolen als
Legitimation für Bedrohung, Quälen und Töten von Menschen benutzt.“
(S.7)
Wie bitte??
Doch kommen wir nun zum Kapitel „Neonazismus“. Hier sollte man sich die
genannten Ideen mal distanziert vom Nationalsozialismus anschauen und mit der
heutigen Zeit vergleichen.
„Neonazismus ist das Bestreben, wesentliche politische Ideen des
Nationalsozialismus wieder aufleben zu lassen. Zu diesen Ideen gehören:
- der Einparteienstaat,
- die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie,
- die Abschaffung einer unabhängigen Rechtssprechung,
- die Überwachung der (politischen) Gesinnung von Bürgerinnen und Bürgern,
- die Verfolgung Andersdenkender,
- die Abschaffung der Pressefreiheit,
- die Nutzung der Medien für eigene (Propaganda-)Zwecke,
- die Einschränkung wichtiger persönlicher Freiheitsrechte.
(S.8)
Nun mal Hand aufs Herz: Kann man heute wirklich davon sprechen, daß
Andersdenkende nicht verfolgt werden, daß die Pressefreiheit uneingeschränkt
besteht, daß die Medien nicht zu Zwecken herrschender Parteien genutzt werden?
Sicher sind die heutigen Methoden andere als die damaligen, doch die Ziele sind
nicht selten dieselben. Oder warum sonst überwacht der Verfassungsschutz
insbesondere rechtsgesinnte Gruppierungen? Warum werden V-Leute bei den rechten
Parteien eingeschleust? Warum gibt es so viele Anti-Rechts-Bündnisse? ...
Das Kapitel „Die Propaganda der Rechtsextremen“ ist auch recht interessant.
Endlich werden die besorgten Eltern darüber aufgeklärt, welch böse Absichten
die Nationalisten verfolgen, und wie sie die armen kleinen Unwissenden für sich
gewinnen.
„Die rechtsextremen Gruppierungen behaupten, Patentrezepte für wirtschaftliche
und politische Mißstände in Deutschland zu haben.“ (S.12)
Na, wenn die Erkenntnis schon mal da ist, dann ist das doch schon ein guter
Schritt. Nun müßten sich die Etablierten also nur noch die Mühe machen, eine
nationale Partei wie z.B. die NPD genauer unter die Lupe zu nehmen und nicht
bloß oberflächlich zu betrachten, denn dann würde doch so manchem klar werden,
daß diese Partei tatsächlich hervorragende Ideen und Lösungsansätze zu bieten
hat. Aber Erkenntnis ist ja bekanntlich nur der erste Schritt zur Besserung,
man müßte schon noch weitere Schritte gehen ...
„Die Werber rechtsextremer Gruppierungen bemühen sich, ihren Mitgliedern und
Sympathisanten ein umfangreiches Freizeitangebot zu bieten. Sie begeistern die
jungen Menschen, indem sie erlebnisintensive Aktionen bieten.“ (S.12)
Schande über diese Leute, die versuchen, die Jugendlichen mit sinnvollen
Beschäftigungen von Dingen wie Komasaufen, Drogenkonsum und Bandengewalt
abzuhalten! Sicher wünschen Eltern sich auch vielmehr, daß ihre Kinder auf der
Straße rumgammeln anstatt in der Natur oder bei interessanten Veranstaltungen
unter Kameraden die Freizeit ausgefüllt zu gestalten.
In „Wer fühlt sich von rechtsextremen Gruppierungen angesprochen?“ machen die
Autoren sich nun Gedanken darüber, welche Gründe Jugendliche haben können, sich
national gesinnten Kameraden anzuschließen.
„Oft haben ausländerfeindlich eingestellte Kinder und Jugendliche persönlich
keinerlei oder keine schlechte Erfahrung mit zugewanderten Menschen gemacht.
Geringe Kenntnisse (...) und wenig Verständnis und Interesse (...) lassen die
Menschen fremd, unwichtig oder gar minderwertig erscheinen.“ (S.15)
Grundsätzlich gelten rechte Gruppen also schon einmal als ausländerfeindlich.
Und um bei der Oberflächlichkeit dieser Betrachtungsweise zu bleiben, sind
Jugendliche, die sich auf den rechten Weg begeben, scheinbar immer nur
Mitläufer ohne eigene Meinung. Wenn also ausländerfeindlich eingestellte Personen im Grunde nur dann die
Berechtigung hätten, ausländerfeindlich zu sein, wenn sie persönlich schlechte
Erfahrungen mit Ausländern gemacht haben, dann muß man sich fragen, ob auch all
die Feinde national gesinnter Menschen schon einmal persönlich schlechte
Erfahrungen mit eben diesen gemacht haben. Wir würden dies – ganz objektiv
betrachtet – vehement verneinen. Denn gerade hier finden sich unzählige
Mitläufer, der Großteil all der Anti-Rechts-Verbündeten sind nur gedankenleere
Anhängsel, die mit dem Strom schwimmen, um ja in der oberflächlichen
Gesellschaft nicht aufzufallen.
Der Broschüre sind natürlich auch ein paar amüsante „Verhaltenstips für Eltern“
hinzugefügt.
„Oft fängt es ganz harmlos an. Da kommt plötzlich das Armeemesser zum Vorschein,
das sich der Sohn im Militärshop gekauft hat. Es folgen der Stahlhelm, die
Tarnhose oder andere Militärgerätschaften. (...) Ein ungewöhnliche, aber noch
akzeptable Form der Abenteuer-Romantik.“ (S.18)
Wie bitte? Minderjährige kaufen Waffen und das wird als harmlos dargestellt?
Wenn das noch harmlos ist, was folgt als nächstes?
„(...) eine kleine Hakenkreuzschmiererei hier, dort eine SS-Rune, eine
Reichskriegsflagge im Zimmer ... manche Eltern erkennen erst zu spät, daß sich
hier die Wurzel für das spätere Wirken in der rechtsextremen Szene bildet.“ (S.18)
Ach so, na dann machen Sie sich mal keine Sorgen, wenn Ihr Kind mit einem
Armeemesser rumläuft, doch wenn Sie irgendwo eine umstrittene Flagge sehen,
dann wird’s ernst! Also raus mit den romantischen Messern und weg mit den
gefährlichen Flaggen!
Ist das die richtige Botschaft für die Eltern?
Aber nein, denn die richtig guten Tips folgen erst noch.
„Vielen Eltern fällt es schwer, daß das eigene Kind zu den Rechtsextremen
gehört und damit die gesamte Familie in ihrem Zusammenleben gefährdet. (...)
Angst um den Ruf der Familie ist beim Thema Gewalt und Rechtsextremismus fehl
am Platz. Vertuschen und Verharmlosen bringt nichts. (...) Es gehört eine gute
Portion Mut dazu, sich in der Verwandtschaft, Bekanntschaft oder Nachbarschaft
offen mit der Tatsache auseinandersetzen zu müssen, daß das eigene Kind seine
rechtsextremistische Einstellung durch ein entsprechendes Outfit deutlich
macht.“ (S.18 ff.)
Das klingt ja so, als hätte das Kind etwas an sich, das es weniger liebenswert
macht. Muß man sich dafür schämen, daß das Kind eine eigene Meinung hat und
dafür einsteht? Scheinbar soll der freie Wille hier unterdrückt werden. Doch
laut der Broschüre ist eine nationale Gesinnung ja direkt mit Extremismus und entsprechend
auch mit Gewalt gleichzusetzen .
Um den besorgten Eltern und ihren verdorbenen Kindern dann noch zu
verdeutlichen, was es denn für Folgen hat, wenn man seine eigene Meinung
vertritt, wird der Broschüre noch der „Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
der Bundesrepublik Deutschland“ angehängt. Natürlich darf hier nicht §130
fehlen, der Paragraph „Volksverhetzung“:
„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder
Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung
beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ (S.25 f.)
Wer schon einmal an einer Veranstaltung wie z.B. einem NPD-Informationsstand
teilgenommen hat bzw. solch eine Veranstaltung einmal beobachtet hat, wird
sicherlich mitbekommen haben, wer sich immer wieder wüsten Beschimpfungen,
Verleumdungen und verächtlichen Worten und Taten ausgesetzt sieht: Es sind die
nationalen Aktivisten, die sich nahezu pausenlos „Nazis raus“-Rufe anhören
müssen und immer wieder Opfer verbaler und körperlicher Gewalt werden. Doch da
oftmals die etablierten Parteien, Gewerkschaften und Anti-Rechts-Bündnisse ein
Teil dieser Gegenaktionen sind, werden nur diejenigen nach §130 StGB in die
Verantwortung gerufen, die sich für die Nationalen stark machen.
Ähnlich verhält es sich mit §189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener):
„Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (S.26)
Auch dieses Gesetz gilt scheinbar bloß für Nationalisten, falls sie sich in
unangemessener Weise über bestimmte Personengruppen äußern. Doch z.B. in
Dresden ist es den Linksextremisten im Rahmen einer Demonstration gegen den
Trauermarsch von Nationalisten nicht untersagt, Äußerungen wie „Bomber Harris –
do it again!“ oder „Alles Gute kommt von oben!“ in aller Öffentlichkeit zu
verbreiten. Auch die Verhöhnung deutscher Kriegsopfer und insbesondere das
Verunglimpfen der Deutschen Wehrmacht scheint kein Grund für eine
Strafverfolgung nach §189 zu sein.
Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, daß der Verfasser dieser
Zeilen der Broschüre „Rechtsextremismus und Gewalt im Jugendalter – eine
Elterninformation“ durchaus kritisch gegenübersteht. Wundert es jemanden nach
dieser genaueren Betrachtung einzelner Auszüge? Und es sei versichert, daß auch
die hier nicht vorgestellten Informationen kaum einen Deut besser sind.
Bleibt zuletzt die Frage, wann endlich eine Broschüre zum Thema
Linksextremismus in Schleswig-Holstein auf den Markt kommt ...

Wer sich selber über die
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Quelle: npd-nordfriesland.de