Damals wie heute:
Kampf um Freiheit und Selbstbestimmung!

Am
17. Juni 1953 erhoben sich zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte
deutsche Arbeiter im Kampf für Freiheit und Selbstbestimmung. Doch dieser
Volksaufstand wurde durch russische Panzer und Volkspolizei blutig
niedergeschlagen. Viele Deutsche wissen
jedoch gar nicht, daß der blutige Volksaufstand vom 17. Juni 1953 hätte
verhindert werden können. Bereits über ein Jahr zuvor, am 10. März 1952, bot
Stalin der Regierung der BRD als Reaktion auf den Antisowjetkommunistischen
Vorschlag einer „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) in seiner
Stalin-Note die Beseitigung der innerdeutschen Grenzen, den Abzug aller in
Deutschland stationierter Besatzungstruppen (auch der Westalliierten), eine
eigene demokratische Regierung ohne Einflußnahme ausländischer Staaten und die
soziale Gleichrangigkeit von Nationalsozialisten und ehemals Angehörigen der
deutschen Armeen, sowie den Aufbau einer eigenen deutschen Armee an.
Deutschland hätte allerdings Punkt 7 in der Note vom 10. März 1952 befolgen
müssen, in dem es heißt: „Deutschland verpflichtet sich, keinerlei Koalitionen
oder Militärbündnisse einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat richten, der
mit seinen Streitkräften an Kriegen gegen Deutschland teilgenommen hat.“
Mit
diesem Angebot wäre die Hauptforderung des deutschen Volkes erfüllt gewesen!
Doch der damals amtierende Bundeskanzler der BRD, Konrad Adenauer, tat den
Vorschlag der Sowjets ohne weitere Prüfung der Ernsthaftigkeit ab und nahm so
die dauerhafte Teilung Deutschlands in Kauf, um die BRD in den westlichen
Liberal-Kapitalismus einzugliedern.
Was
geschah im Juni 1953?
Bereits
zwischen dem 11. und 15. Juni 1953 flammten in rund 60 Industriestädten Streiks
auf, die Zahl der Streikenden wurde auf fast 400.000 geschätzt. Zum endgültigen
Bruch zwischen Regierung und Arbeitern kam es aber erst mit der 10%-igen
Normenerhöhung vom 16. Juni. Die Arbeiter der Stalinallee in Berlin formierten
sich spontan zu einem Protestzug Richtung Regierungsgebäude, welchem sich
haufenweise Arbeiter anschlossen. Diese sind somit mehr oder minder die Urheber
des Aufstandes. Das waffenlose Arbeiterheer des 17. Juni demonstrierte den Haß
auf die Unterdrücker durch das Zerstören von Partei- und Propagandabüros der
SED. Zahlreiche HO-Läden und SED-Gebäude wurden gestürmt und in Brand gesteckt,
als Zeichen der Solidarität wurden politische Häftlinge aus den Strafanstalten
befreit.
Die
Beweggründe für diese Revolution sind klar. In erster Linie kämpfte die
mitteldeutsche Arbeiterschaft für Freiheit und Selbstbestimmung. Die weiteren
Forderungsausführungen artikulierten die Arbeiter in Flugblättern, in denen sie
unter anderem Pressefreiheit, Freilassung aller politscher Häftlinge, freie
Wahlen in ganz Deutschland, Wegfall der Zonengrenzen und den Abzug aller
Besatzungstruppen forderten.
In
ganz Mitteldeutschland bestimmten streikende und demonstrierende Arbeiter das
Bild ihrer Städte. Erst am Nachmittag rückten sowjetische Truppen und Panzer
aus, um in Verbindung mit der örtlichen Volkspolizei den Aufstand
niederzuschlagen. Laut Augenzeugen verhielten sich die sowjetischen Soldaten
wesentlich zurückhaltender als die Ulbricht-Vopos. 18 Sowjets wurden
erschossen, da sie auf kein friedliches Arbeiterheer schießen wollten. Der
größte Teil der Vopos ging dafür mit doppelter Härte gegen die Demonstranten
vor, nur ein kleiner Teil von ihnen legte die Waffen nieder und solidarisierte
sich mit den Aufständischen. Gegen Abend war der Aufstand gewaltsam
niedergeschlagen, nur in einzelnen Regionen wurde noch mehrere Tage gestreikt,
die Folge war für das deutsche Volk in Mitteldeutschland eine Reihe Gefallener,
Todesurteile, unzählige langjährige Haftstrafen und eine noch stärkere
Kontrolle durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).
Der
volkstreue Historiker Hellmut Diwald: „Die Behörden zählten
fünfhundertachtunddreißig Tote und siebzehnhundertundzwölf Verwundete;
einhundertundvierzehn Demonstranten waren standrechtlich erschossen worden, und
in den folgenden Prozessen wurden elfhundertzweiundfünfzig Personen zu hohen
Zuchthausstrafen verurteilt.“ Im Magdeburger SED-Organ „Volksstimme“ war
beispielsweise am 19. Juni 1953 die folgende Erschießungsbekanntmachung des
sowjetischen Militärkommandanten zu lesen: „Ich mache hiermit bekannt, daß die
Einwohner Alfred Dartsch und Herbert Strauch wegen der aktiven provokatorischen
Handlungen am 17. Juni 1953, die gegen die festgelegte Ordnung gerichtet waren,
als auch wegen der Teilnahme an den banditenhaften Handlungen vom Gericht des Militärtribunals
zum Tode durch Erschießen verurteilt worden sind. Das Urteil ist am 18. Juni
1953 vollstreckt worden.“
Auch
heute, über 50 Jahre später, kämpft das deutsche Volk noch immer um sein
Selbstbestimmungsrecht. Es gibt auch heute, 60 Jahre nach Beendigung des 2.
Weltkrieges, noch immer keinen Friedensvertrag, und eine vom deutschen Volk in
freier Selbstbestimmung gegebene Verfassung scheint in weiter Ferne. Die
UN-Feindstaatenklausel gilt nach wie vor und wir haben noch immer Fremdtruppen
im Land. Durch Nato und EU werden wir zu Handlangern fremder Interessen. Von
einem souveränen und unabhängigen Land kann in Deutschland demnach in naher
Zukunft wohl nur geträumt werden.
Nehmen
wir also das Schicksal unseres Volkes wieder in die eigene Hand und kämpfen
weiter für Freiheit und Selbstbestimmung unseres Volkes!