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Damals wie heute:
Kampf um Freiheit und Selbstbestimmung!





Am 17. Juni 1953 erhoben sich zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte deutsche Arbeiter im Kampf für Freiheit und Selbstbestimmung. Doch dieser Volksaufstand wurde durch russische Panzer und Volkspolizei blutig niedergeschlagen. Viele Deutsche wissen jedoch gar nicht, daß der blutige Volksaufstand vom 17. Juni 1953 hätte verhindert werden können. Bereits über ein Jahr zuvor, am 10. März 1952, bot Stalin der Regierung der BRD als Reaktion auf den Antisowjetkommunistischen Vorschlag einer „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) in seiner Stalin-Note die Beseitigung der innerdeutschen Grenzen, den Abzug aller in Deutschland stationierter Besatzungstruppen (auch der Westalliierten), eine eigene demokratische Regierung ohne Einflußnahme ausländischer Staaten und die soziale Gleichrangigkeit von Nationalsozialisten und ehemals Angehörigen der deutschen Armeen, sowie den Aufbau einer eigenen deutschen Armee an. Deutschland hätte allerdings Punkt 7 in der Note vom 10. März 1952 befolgen müssen, in dem es heißt: „Deutschland verpflichtet sich, keinerlei Koalitionen oder Militärbündnisse einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat richten, der mit seinen Streitkräften an Kriegen gegen Deutschland teilgenommen hat.“

Mit diesem Angebot wäre die Hauptforderung des deutschen Volkes erfüllt gewesen! Doch der damals amtierende Bundeskanzler der BRD, Konrad Adenauer, tat den Vorschlag der Sowjets ohne weitere Prüfung der Ernsthaftigkeit ab und nahm so die dauerhafte Teilung Deutschlands in Kauf, um die BRD in den westlichen Liberal-Kapitalismus einzugliedern.

Was geschah im Juni 1953?

Bereits zwischen dem 11. und 15. Juni 1953 flammten in rund 60 Industriestädten Streiks auf, die Zahl der Streikenden wurde auf fast 400.000 geschätzt. Zum endgültigen Bruch zwischen Regierung und Arbeitern kam es aber erst mit der 10%-igen Normenerhöhung vom 16. Juni. Die Arbeiter der Stalinallee in Berlin formierten sich spontan zu einem Protestzug Richtung Regierungsgebäude, welchem sich haufenweise Arbeiter anschlossen. Diese sind somit mehr oder minder die Urheber des Aufstandes. Das waffenlose Arbeiterheer des 17. Juni demonstrierte den Haß auf die Unterdrücker durch das Zerstören von Partei- und Propagandabüros der SED. Zahlreiche HO-Läden und SED-Gebäude wurden gestürmt und in Brand gesteckt, als Zeichen der Solidarität wurden politische Häftlinge aus den Strafanstalten befreit.

Die Beweggründe für diese Revolution sind klar. In erster Linie kämpfte die mitteldeutsche Arbeiterschaft für Freiheit und Selbstbestimmung. Die weiteren Forderungsausführungen artikulierten die Arbeiter in Flugblättern, in denen sie unter anderem Pressefreiheit, Freilassung aller politscher Häftlinge, freie Wahlen in ganz Deutschland, Wegfall der Zonengrenzen und den Abzug aller Besatzungstruppen forderten.

In ganz Mitteldeutschland bestimmten streikende und demonstrierende Arbeiter das Bild ihrer Städte. Erst am Nachmittag rückten sowjetische Truppen und Panzer aus, um in Verbindung mit der örtlichen Volkspolizei den Aufstand niederzuschlagen. Laut Augenzeugen verhielten sich die sowjetischen Soldaten wesentlich zurückhaltender als die Ulbricht-Vopos. 18 Sowjets wurden erschossen, da sie auf kein friedliches Arbeiterheer schießen wollten. Der größte Teil der Vopos ging dafür mit doppelter Härte gegen die Demonstranten vor, nur ein kleiner Teil von ihnen legte die Waffen nieder und solidarisierte sich mit den Aufständischen. Gegen Abend war der Aufstand gewaltsam niedergeschlagen, nur in einzelnen Regionen wurde noch mehrere Tage gestreikt, die Folge war für das deutsche Volk in Mitteldeutschland eine Reihe Gefallener, Todesurteile, unzählige langjährige Haftstrafen und eine noch stärkere Kontrolle durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).

Der volkstreue Historiker Hellmut Diwald: „Die Behörden zählten fünfhundertachtunddreißig Tote und siebzehnhundertundzwölf Verwundete; einhundertundvierzehn Demonstranten waren standrechtlich erschossen worden, und in den folgenden Prozessen wurden elfhundertzweiundfünfzig Personen zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.“ Im Magdeburger SED-Organ „Volksstimme“ war beispielsweise am 19. Juni 1953 die folgende Erschießungsbekanntmachung des sowjetischen Militärkommandanten zu lesen: „Ich mache hiermit bekannt, daß die Einwohner Alfred Dartsch und Herbert Strauch wegen der aktiven provokatorischen Handlungen am 17. Juni 1953, die gegen die festgelegte Ordnung gerichtet waren, als auch wegen der Teilnahme an den banditenhaften Handlungen vom Gericht des Militärtribunals zum Tode durch Erschießen verurteilt worden sind. Das Urteil ist am 18. Juni 1953 vollstreckt worden.“

Auch heute, über 50 Jahre später, kämpft das deutsche Volk noch immer um sein Selbstbestimmungsrecht. Es gibt auch heute, 60 Jahre nach Beendigung des 2. Weltkrieges, noch immer keinen Friedensvertrag, und eine vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung gegebene Verfassung scheint in weiter Ferne. Die UN-Feindstaatenklausel gilt nach wie vor und wir haben noch immer Fremdtruppen im Land. Durch Nato und EU werden wir zu Handlangern fremder Interessen. Von einem souveränen und unabhängigen Land kann in Deutschland demnach in naher Zukunft wohl nur geträumt werden.

Nehmen wir also das Schicksal unseres Volkes wieder in die eigene Hand und kämpfen weiter für Freiheit und Selbstbestimmung unseres Volkes!



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