Als wir die Überschrift des Beitrags in der
Dithmarscher Landeszeitung (DLZ) vom 10.10.08, S. 3 „Vertriebene scheitern mit
Klage gegen Polen“ lasen, befürchteten wir gleich, daß wieder keine gerechte,
sondern eine „politisch korrekte“ Entscheidung getroffen wurde. Und diese
Befürchtung wurde mehr als bestätigt, als wir die Begründung für die
Klageabweisung erfuhren: „Der heutige polnische Staat habe keine rechtliche
oder faktische Kontrolle über die zu Deutschland gehörigen Territorien gehabt
und könne daher nicht für die Vertreibung verantwortlich gemacht werden.“ Besonders empörend fanden wir, daß nach einem
Artikel der FAZ 11.10.08, S. 5, „Klageabweisung: Polen erleichtert“ Vertreter
der deutschen Regierung zu einer Geschichtsverdrehung ungeheuerlichen Ausmaßes
noch Beifall klatschten.
Man braucht kein Jurist zu sein, um zu
erkennen, daß die Begründung unhaltbar ist, denn wir wissen von zahlreichen
Fällen — auch in der Nachbarschaft —, daß Deutsche aus den Gebieten jenseits
von Oder und Neisse vertrieben wurden, als ein Teil dieser Gebiete bereits
unter polnische Verwaltung gestellt war!
Von der „Preußischen Treuhand GmbH“ liegt
nun eine ausführliche juristische Entgegnung auf die Klageabweisung vor:
http://www.preussische-treuhand.org/de/Presse/PDF/Erkl-EGMR-23-10-2008.pdf
Die Stellungnahme spricht
für sich. Hervorzuheben ist nur der Gedanke, daß das
Völkerrechtswidrige der Beschlüsse der Alliierten von Jalta und Potsdam einmal
klar herausgestellt wurde. Auch der Hinweis ist wichtig, daß der Richterspruch
in sich widersprüchlich ist. Es werden Handlungsweisen gegen deutsche Belange
gerechtfertigt, für die Deutsche in Nürnberg verurteilt worden sind. Das ist
offensichtlich zweierlei Maß. Und zweierlei Maß kann auch der beste Jurist
nicht in Recht verwandeln.
Schließlich ist auch noch zu
berücksichtigen, daß die massenweise
Mißhandlung und Tötung von Deutschen im Zuge der Vertreibung und
Enteignung eindeutig beweist: Der polnische Staat besaß zumindest die
„faktische Kontrolle“ über das Land und seine Bewohner!
Der Finanz- und Bankenskandal hat
unmittelbar nichts mit der hier erörterten Frage zu tun. Aber mittelbar besteht
doch ein Zusammenhang. Denn nur wenn Regierungspolitiker ein gestörtes
Verhältnis zum Recht haben, wie es an dem Beifall zu dem Fehlurteil des
Europäischen Gerichtshof zu erkennen ist, kann es Machenschaften in der
Finanzwelt geben, durch die der Staatshaushalt — und damit der Besitz der
Bürger — um mehrere hundert Milliarden geschädigt wird, ohne daß den
Finanzhaien vorher das Handwerk gelegt wird. Dazu wäre aber ein
Rechtsbewußtsein bei den „Machthabern“ die Voraussetzung, was offensichtlich
fehlt.
Wenn Unrecht nur von denen bekämpft wird,
die unmittelbare Nachteile davon haben, steht die Abwehr auf schwachen Füßen.
Das möge jeder bedenken, der nicht in einen der vielen Katastrophenstrudel
hineingezogen werden will, die durch fehlenden Abwehrwillen begünstigt werden!