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Das Straßburger Fehlurteil
von Dr. Gundolf Fuchs


Als wir die Überschrift des Beitrags in der Dithmarscher Landeszeitung (DLZ) vom 10.10.08, S. 3 „Vertriebene scheitern mit Klage gegen Polen“ lasen, befürchteten wir gleich, daß wieder keine gerechte, sondern eine „politisch korrekte“ Entscheidung getroffen wurde. Und diese Befürchtung wurde mehr als bestätigt, als wir die Begründung für die Klageabweisung erfuhren: „Der heutige polnische Staat habe keine rechtliche oder faktische Kontrolle über die zu Deutschland gehörigen Territorien gehabt und könne daher nicht für die Vertreibung verantwortlich gemacht werden.“ Besonders empörend fanden wir, daß nach einem Artikel der FAZ 11.10.08, S. 5, „Klageabweisung: Polen erleichtert“ Vertreter der deutschen Regierung zu einer Geschichtsverdrehung ungeheuerlichen Ausmaßes noch Beifall klatschten.

Man braucht kein Jurist zu sein, um zu erkennen, daß die Begründung unhaltbar ist, denn wir wissen von zahlreichen Fällen — auch in der Nachbarschaft —, daß Deutsche aus den Gebieten jenseits von Oder und Neisse vertrieben wurden, als ein Teil dieser Gebiete bereits unter polnische Verwaltung gestellt war!

Von der „Preußischen Treuhand GmbH“ liegt nun eine ausführliche juristische Entgegnung auf die Klageabweisung vor:

 http://www.preussische-treuhand.org/de/Presse/PDF/Erkl-EGMR-23-10-2008.pdf

 Die Stellungnahme spricht für sich. Hervorzuheben ist nur der Gedanke, daß das Völkerrechtswidrige der Beschlüsse der Alliierten von Jalta und Potsdam einmal klar herausgestellt wurde. Auch der Hinweis ist wichtig, daß der Richterspruch in sich widersprüchlich ist. Es werden Handlungsweisen gegen deutsche Belange gerechtfertigt, für die Deutsche in Nürnberg verurteilt worden sind. Das ist offensichtlich zweierlei Maß. Und zweierlei Maß kann auch der beste Jurist nicht in Recht verwandeln.

Schließlich ist auch noch zu berücksichtigen, daß die massenweise  Mißhandlung und Tötung von Deutschen im Zuge der Vertreibung und Enteignung eindeutig beweist: Der polnische Staat besaß zumindest die „faktische Kontrolle“ über das Land und seine Bewohner! 

Der Finanz- und Bankenskandal hat unmittelbar nichts mit der hier erörterten Frage zu tun. Aber mittelbar besteht doch ein Zusammenhang. Denn nur wenn Regierungspolitiker ein gestörtes Verhältnis zum Recht haben, wie es an dem Beifall zu dem Fehlurteil des Europäischen Gerichtshof zu erkennen ist, kann es Machenschaften in der Finanzwelt geben, durch die der Staatshaushalt — und damit der Besitz der Bürger — um mehrere hundert Milliarden geschädigt wird, ohne daß den Finanzhaien vorher das Handwerk gelegt wird. Dazu wäre aber ein Rechtsbewußtsein bei den „Machthabern“ die Voraussetzung, was offensichtlich fehlt.

Wenn Unrecht nur von denen bekämpft wird, die unmittelbare Nachteile davon haben, steht die Abwehr auf schwachen Füßen. Das möge jeder bedenken, der nicht in einen der vielen Katastrophenstrudel hineingezogen werden will, die durch fehlenden Abwehrwillen begünstigt werden!

 



 




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